In der Vergangenheit war es bislang so, dass viele Webseitenbetreiber ein einfaches Cookie-Banner im Footer eingeblendet haben. Dort war in vielen Fällen lediglich ein Hinweis zu finden, dass man mit dem Benutzen der Webseite Cookies zustimmt. In einer anderen Variante hat man Cookies entweder pauschal angenommen oder abgelehnt.
Nun schrieben die Richter des Bundesgerichtshof (BGH), dass „für den Einsatz von Cookies zur Erstellung von Nutzerprofilen für Zwecke der Werbung oder Marktforschung die Einwilligung des Nutzers erforderlich ist“.
Da dieses Urteil aufgrund der europäischen Vorschriften bereits erwartet wurde, haben einige Webseiten-Betreiber bereits die Umstellung vollzogen.
Eine mögliche Variante, die bereits verwendet wird, sieht wie folgt aus:
Wenn Sie Fragen zur Umstellung haben, melden Sie sich gerne bei uns, damit wir Ihnen helfen können.